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Auszug - Anfragen und Anregungen  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Krettek trug vor, dass in der Dammstraße vor einer Arztpraxis ein Fahrradschutzstreifen so platziert worden sei, dass die Patientinnen und Patienten nicht mehr die Möglichkeit hätten vor der Arztpraxis zu parken oder zu halten, weshalb der Vorschlag bestünde den Fahrradschutzstreifen um 20 Meter zu verlagern, inklusive der Positionierung eines Überholverbotes von Fahrrädern.

 

Frau Döring zeigte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation. Bei einer Verlagerung des Schutzstreifens sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Radfahrenden alternativ den Bürgersteig nutzen würden, was jedoch verboten wäre. An ein ausgeschildertes Überholverbot würden sich ebenfalls die wenigsten Autofahrenden halten. Sie schlägt vor einen Stellplatz neben der Arztpraxis (siehe elektronische Anlage Seite 6) oder alternativ das Parken in Richtung der Großen Venedig zu ermöglichen.

 

Herr Kittel fragte zu dem Unterschied zu der Straße Am Propsteihof.

 

Herr Münter sagte, dass Radfahrende auch ohne einen Schutzstreifen in der Lage wären kurze Strecken zu fahren, der Schutzstreifen an der Goslarschen Straße sei beispielsweise ebenfalls unterbrochen.

 

Frau Döring antwortete, dass eine weitere Alternative zwei Kurzzeitparkplätze gegenüber wäre. Ein Schutzstreifen sei vor allem für Kinder wichtig, gerade auf einer engen Straße, was die Dammstraße bei dieser Maßnahme unterscheiden würde.

 

Herr Krettek fragte, ob es möglich sei bei einer Verlagerung zusätzlich Fahrradsymbole auf den Asphalt drucken zu lassen.

 

Herr Brandes ergänzte, dass in der Realität die Autos trotz des Fahrradschutzstreifens vor der Arztpraxis halten müssten, was diese illegal tun würden, wobei dies durch eine Verlagerung positiv beeinflusst würde. Ein Parkangebot in der Großen Venedig sehe er aus verkehrstechnischen Aspekten, wie dem Wenden und der Einfahrt über den Fahrradschutzstreifen auf die Dammstraße, als nicht geeignet.

 

Frau Döring antwortete, dass die Situation erneut geprüft würde und innerhalb der nächsten Sitzung erneut thematisiert werden soll.

 

Herr Körber sagte, dass die AFD-Fraktion eine Anfrage über ein unbebautes Grundstück in der Breslauer Straße gestellt hätte. Die Verwaltung hätte geantwortet, dass das Grundstück städtisches Eigentum sei und zur Erschließung der Fläche „Auf dem kleinen Sulager" dienen soll. Er fragte daher worum es sich bei diesem Vorhaben handle. Des Weiteren fragte er, weshalb bei den Straßenlaternen, die nicht mehr leuchten würden, die Leuchtmittel nicht ausgewechselt worden wären.

 

Frau Brouër antwortete, dass das Grundstück in der Zukunft für eine mögliche Erschließung angedacht wäre und daher aktuell nur verpachtet sei. Ohne das Grundstück würde der einzige Zugang zu den hinteren Grundstücken wegfallen.

 

Frau Döring antwortete, dass es Lieferengpässe bzgl. der Leuchtmittel geben würde. Einzelne Laternen könnten auch gerne mitgeteilt werden.

 

Herr Kittel fragte wie der aktuelle Stand bzgl. der Blockierung der Sedanallee sei, da diese eine der Hauptverbindungen für Radfahrende sei und bereits lange gesperrt wäre. Des Weiteren fragte er bzgl. der Aufbereitungsanlage, ob diese für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsschädlich sei, da vor Ort Kalk, Zement etc. aufgemischt würde.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Der Radweg im Bereich der Sedanstraße wird vermutlich erst wieder Ende Februar in seiner ursprünglichen Trasse nutzbar sein, da die dazu erforderlichen Straßenbauarbeiten leider nicht mehr vor der Weihnachtspause fertiggestellt werden können und die für uns tätige Firma Feickert bis zum 16.01.2022 ihre Mitarbeitenden betriebsintern weiterbildet. Danach werden die noch fehlenden Hausanschlüsse in der Goschenstraße erneuert und parallel der Straßenbau Goschenstraße und Sedanstraße ausgeführt. Das für die Stabilisierung des Aushubbodens genutzte Bindemittel ist ein staubreduziertes Kalk-Zement-Gemisch. Dieses entwickelt keine nennenswerte Staubbelastung. Gemäß Aussage der Baufirma, gibt das Produktdatenblatt lediglich eine Gefährdung an, wenn dieses als Feststoff direkt in die Augen gerät. Die Mitarbeitenden sind daher angewiesen nicht zu mischen, wenn Passanten in unmittelbarer Nähe des Mischplatzes sind.

 

 

Herr Räbiger regte an dem Ausschuss eine Grundsatzschulung über das Baurecht anzubieten, um jeder bzw. jedem einen Überblick zu verschaffen.

 


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021_11_23_TOP 15 Dez.C Dammstraße Schutzstreifen (2455 KB)      
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