|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bauermeister wies auf die bereits zur Kenntnis genommene Pflichtenbelehrung (§§ 40 - 42 NKomVG) hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Herr Epp verpflichtete im Anschluss Herrn Bauermeister.