Stadt Hildesheim

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Auszug - Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünfläche Steingrube in der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
21/132 Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünfläche Steingrube in der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Weprik, Jasmin/Kick, Petra/Jebrini, Rima
Federführend:66.01 Stabsstelle Grünflächenplanung und -neubau Beteiligt:33 Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin  66 Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün
   61.1 Stadterneuerung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kick referierte die Vorlage.

 

Ein Alkoholverbot sei rechtlich nicht möglich und konnte somit nicht in die Verordnung mitaufgenommen werden. Auch der Beschluss des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld, welcher um die Ergänzung des § 3 Abs.2 der Stadtverordnung gebeten habe, konnte nicht ergänzt werden, da es diese Ergänzung seit der letzten Neufassung in diesem Sinne nicht mehrbe.

 

Herrn Parlak regte zum Schutz der Belange der Anwohnerinnen und Anwohner eine Ergänzung des § 2 Abs. 3 der Satzung in Form eines generellen Verbotes desAbspielen von Musik jeglicher Art in der Steingrube an. Ausgenommen hiervon sollten genehmigte Veranstaltungen sein. Frau Kick stellte dar, dass das Abspielen von Musik an sich keine Gefahr darstelle und ein entsprechendes Verbot in private Lebensbereiche eingreife.

Herrn Lammers bat um Prüfung, ob dem Aufhängen der Schilder rechtliche Gründe entgegenstünden, da ein tatsächliches Verbot aus diesen nicht hervorgehe.

Der Ausschuss bitte die Verwaltung um Prüfung der vorgetragenen Ergänzungen.


Die Vorlage wurde als beratend in die Fraktionen verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich

 

mit 1 Enthaltung

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