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Auszug - Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Unabhängigen zur Vorlage 21/113: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1   

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 7.4
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
21/180 Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Unabhängigen zur Vorlage 21/113: Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) im Stadtfeld nördlich des Berliner Kreisels an der B 1
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortbeiträge siehe TOP 7.


Beschluss:

 

1. Mit der Ergänzungsvorlage 21/113-1 hat die Verwaltung, wie in Vorlage 21/148 gefordert, eine Modulbetrachtung vorgelegt und auf Nachfrage bestätigt, dass die Module 1-3 und 5-8 nötig sind, sich gegenseitig bedingen und nicht getrennt werden sollten.

Einzig das Modul 4 „Ausbildungszentrum" könnte zur Beeinflussung qualitativer Elemente bzw. zur Reduzierung des Bauprogramms dienen. Dieses Bauteil soll daher so ausgeschrieben werden, dass es als eine separate bauliche Einheit herzustellen ist, die nur optional zur Ausführung vorgesehen ist. Die hierfür erforderlichen Kosten sind innerhalb der Angebotserstellung separat auszuweisen.

2. Zusätzlich wird eine unabhängige Fachmeinung, z.B. durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), eingeholt, ob die Module 2,3 und 7 eine gesetzliche Verpflichtung beinhalten und notwendig sind.

3. Nach dem ersten Grundsatzbeschluss wird eine funktionale Leistungsbeschreibung und daraus folgend eine qualifizierte Kotenberechnung erstellt.

Auf Grundlage dieser qualifizierten Kostenberechnung wird dann ein Kostendeckel beschlossen.

4. Die Beauftragung des Leistungspakets „Funktionale Leistungsbeschreibung, Verfahrensbegleitung und Baucontrolling" erfolgt stufenweise.

5. Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums und der damit verbundene Finanzierungsaufwand soll nach Möglichkeit andere bereits seit längerem geplante und auch zukünftig geplante Investitionen in anderen Bereichen nicht gefährden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den kommenden Haushaltsberatungen nach der Sommerpause eine mittelfristige Planung für die Jahre 2022-2026 über zukünftige Investitionen aufzustellen und der Politik vorzulegen.

6. Im Hinblick auf die Finanzierung des Gefahrenabwehrzentrums stimmt sich die Verwaltung stetig mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium ab und informiert die Politik laufend über den Stand der Gespräche.

 

7. Das gesamte Verfahren wird durch ein baufachliches Controlling durch die Bauverwaltung begleitet. Der Politik wird 1x pro Quartal im zuständigen Fachausschuss berichtet.

Dabei sollen etwaige Probleme, Verzögerungen, Unwägbarkeiten, … frühzeitig zwischen (Bau-)Verwaltung und Politik erörtert werden.

 

8. Eine endgültige Festlegung von Art und Umfang des Vorhabens findet erst durch den zweiten Grundsatzbeschluss zum Bauvorhaben voraussichtlich im 4. Quartal 2021 statt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit 1 Enthaltung beschlossen

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