Stadt Hildesheim

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Auszug - 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Hildesheim  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Ochtersum
Ort: Schlesierstraße 13, 31139 Hildesheim
20/378 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Marian
Federführend:37.4 Verwaltung und Steuerungsunterstützung Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Schutzzielerreichung

Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Hildesheim, bestehend aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr soll in 85 % aller Fälle gewährleisten, dass ab Beginn der Alarmierung Einsatzstellen in den Gefährdungsklassen Brand 1 und Brand 2 innerhalb von 10 Minuten mit einer taktischen Einheit von 8 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 8 Funktionen und in den Gefährdungsklassen Brand 3 und Brand 4 innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 10 Funktionen und innerhalb von weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen erreicht werden können.

 

Zusätzliche Fahrzeuge für besondere Einsätze sollen innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort mit einer Mindestbesatzung von 2 Funktionen erreichen.

 

Standortstruktur

Der dringende bauliche Handlungsbedarf am Standort der Berufsfeuerwehr wird als gegeben angesehen. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Maßnahme 1A „Umsetzung des Neubaus am geplanten Standort" schnellstmöglich umzusetzen. Die im Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Baumaßnahmen neue Unterkunft Ortsfeuerwehr Stadtmitte 2 (1B), Neu-/Umbau Feuerwehrhaus Neuhof (2) und Fortsetzung Sanierung Altsubstanz Feuerwehrhaus Himmelsthür (3) sind ebenfalls bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren.

 

Technik und Fahrzeugausstattung

Das Fahrzeugkonzept ist als Rahmenkonzept zur Abschätzung des zu erwartenden Beschaffungsaufwands für die Feuerwehr zu verstehen. Es setzt das bestehende Fahrzeugkonzept fort. Geänderte Einflussfaktoren (Gefährdungsschwerpunkte, Personalveränderungen, Aufgabenbereiche, etc.) können zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt Veränderungen am Fahrzeugkonzept nötig machen. Das Fahrzeugkonzept ist stetig fortzuschreiben.

 

Organisation und Personalwirtschaft

Auf der Grundlage der festgestellten Ausfallfaktoren und des aktuellen Verhältnisses von 42 Mitarbeitenden (36,5 %) mit Opting-Out und 73 Mitarbeitenden (63,5 %) ohne Opting-Out Vereinbarung in der Laufbahngruppe 1 werden vier zusätzliche Stellen geschaffen. Der Personalfaktor ist jährlich fortzuschreiben.

 

Der Tagesalarmstandort Feuerwache ist weiter zu verstärken. Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft Angehöriger von freiwilligen Feuerwehren ist hierfür zu fördern.

 

Die ergriffenen Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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