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Auszug - Bebauungsplan HN 295 "Gewerbegebiet Nord" - Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
20/290 Bebauungsplan HN 295 "Gewerbegebiet Nord"
- Aufstellungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Döring, Stephanie
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte den Aufstellungsbeschluss anhand einer Präsentation (elektronisch in Anlage). Sie erklärte, dass mit dem Aufstellungsbeschluss der GHG der Grundstücksverkauf ermöglicht werden solle. Weitere Details würden dann im Rahmenplan vorgestellt, welcher in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werde.

 

Herr biger fragte, wann dann die Politik Anregungen geben könne im Verfahren zum Beispiel zu den ökologischen Leitlinien.

 

Frau Brouër sagte, dass der Rahmenplan als Beschlussvorlage eingebracht werde. Grundlage sei der Bebauungsplan. Inhaltlich könne alles beim Rahmenplan diskutiert werden, das Thema ökologische Leitlinie habe die Verwaltung aber sowieso im Blick.

 

Frau ring ergänzte, dass der jetzige Beschluss für den Grundstücksverkehrsausschuss wichtig sei.

 

Herr hler meinte, dass es auch wichtig sei über Ausgleichsflächen zu sprechen. Flächen die landwirtschaftlich genutzt würden, sollten nicht verloren gehen. In den ökologischen Leitlinien seien Gewerbegebiete ausgeklammert.

 

Herr Kittel fragte, welche Rolle der Planungsverbund noch spiele.

 

Frau ring wies darauf hin, dass der Planungsverbund weiterbestehe, in diesem sei die Zusammenarbeit zwischen Giesen und Hildesheim begründet.

 

Herr Dr. Kumme sagte, dass die Sitzung des Planungsverbundes abgesagt worden sei. Die Mitglieder würden aber in den nächsten Tagen anstehende Fragen erörtern.


Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 295 "Gewerbegebiet Nord" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP15_2020_09_02_HN_295_Aufstellungsbeschluss (949 KB)      
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