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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bauermeister erörterte, dass beabsichtigt sei für den Ortsteil einen Defibrillator anzuschaffen und diesen am Feuerwehrhaus anzubringen. Herr Epp ergänzte, dass er diesbezüglich Kontakt mit der Björn Steiger Stiftung aufgenommen habe, welche die Anschaffung unterstützen würde. Die Kosten lägen inklusive Box bei ca. 2.500 €. Entsprechende Personen müssten mit dem Umgang des Gerätes geschult werden. Das Gerät werde durch die Stiftung gekauft, welche für die regelmäßige Wartung verantwortlich sei. Voraussetzung sei die Zustimmung der Feuerwehr. Die Aufgabe des Ortsrates sei es Sponsoren zu finden.
Herr Bauermeister erkundigte sich nach der Höhe der eingegangenen nicht zweckgebunden Spenden. Er schlug vor diese und die Einnahmen aus der nächsten Papiersammelaktion sowie des Maifestes für die Anschaffung eines Defibrillators zu nutzen.
Gemäß § 52 Ziffer 11 Abgabenordnung (AO) dürften die Spenden für die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr als gemeinnützig steuerrechtlich anerkannt werden.
Herr Bauermeister stellte da, dass zu Beginn des letzten Jahres im Ortsrat der Wunsch nach der Anschaffung einer Geschwindigkeitsmessanzeige aufgekommen sei. Der Ortsrat habe diesbezüglich zu Spenden aufgerufen und habe von einem Spender, der unbekannt bleiben möchte, eine Spende in Höhe von 2000 € erhalten. Ihm läge ein Angebot für eine Anlage, welche die Belange des Ortsrates erfüllen würde, in Höhe von 2.100 € vor. Er bittet um Vermittlung eines Ansprechpartners seitens der Stadtverwaltung mit welchem er, dass weitere Vorgehen abstimmen könne. Eine Geschwindigkeitsmessanzeige könne somit zeitnah angeschafft werden.
Herr Bauermeister teilte mit, dass die Internetseite des Ortsrates dauerhaft von der VGH gesponsert werde.
Beschluss:
Der Ortsrat hat entschieden, zwecks Anschaffung eines Defibrillators unter Einschaltung der Björn Steiger Stiftung, Spendengelder zu akquirieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig