Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - 14. Änderung des Flächennutzungsplans "Wasserkamp" und Bebauungsplan HO/IZ/MA 198 "Wasserkamp" - Grundsatzbeschluss - Aufstellungsbeschlüsse  

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und des Ortsrates Itzum-Marienburg und des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ortsrat Itzum-Marienburg, Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 06.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
19/378 14. Änderung des Flächennutzungsplans "Wasserkamp" und Bebauungsplan HO/IZ/MA 198 "Wasserkamp"
- Grundsatzbeschluss
- Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Veenhuis, Michael
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hansen stellte dar, dass es sich um eine gemeinsame Sitzung mit den Ortsräten Itzum-Marienburg und Marienburger Höhe/Galgenberg handele, in welcher die Ortsräte nur Anhörungsrechttten. Die SPD-Fraktion werde den Antrag stellen die Entscheidung zu vertagen.

 

Frau Brouer stellte das Konzept vor. Die Vorlag des Grundsatzbeschluss sowie der beiden Aufstellungsbeschlüsse sei notwendig, um in das weitere Verfahren einzusteigen und die weiteren erforderlichen Planung in die Wege zu leiten.

 

Ein wesentlicher Inhalt der Stadtentwicklung sei die Deckung des Wohnraumbedarfes. Dieser habe sich im Laufe der Jahre verändert. In Hildesheimbe es keine vergleichbare Fläche in dieser Größenordnung, die in städtischem Eigentum sei. Nach Abwägung aller Interessen käme man zu dem Entschluss, dass es sinnvoll und notwendig sei, den Wasserkamp als Wohngebiet zu entwickeln.

 

Sie erörterte den erhöhten Wohnraumbedarf. Laut Wohnraumbedarfskonzept gäbe es in den nächsten Jahren einen Bedarf von 700 Ein- und Zweifamilienhäusern und 870 Mehrfamilienhäusern, welcher durch die in der Entwicklung befindlichen Flächen nicht gedeckt werden kann. Weiterhin läge ein Defizit im Bereich des Sozialwohnungsbaues vor. Hier läge ein Potenzial von ca. 260 Wohneinheiten vor, benötigt würden aber 500 Wohneinheiten. In beiden Markt-Segmenten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Sozialen Wohnungsbau habe man einen großen Bedarf, welcher nicht gedeckt sei. Diese Defizite sollten mit dem Wasserkamp erfüllt werden. Weiterhin könne man sich Spezialnachfragen wie Projekte des altengerechten Wohnens aber auch Studentenwohnheim am Wasserkamp vorstellen.

 

Sie stellte das Vorgehen sowie das Ergebnisse der archäologischen Untersuchung vor. Insgesamt gäbe es 600 Befunde davon 3 Wesentliche. Es bestünden grundsätzlich keine archäologischen Bedenken gegen die Siedlungsentwicklung. Die Funde würden ordentlich abgearbeitet. Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 4,2 Mio. €.

 

Die vorgenommene FFH-Vorprüfung sei zu diesem Zeitpunkt eher unüblich und wurde durchgeführt um eine grobe Abschätzung vornehmen zu können, ob eine Gebietsentwicklung überhaupt möglich sei. Als Ergebnis dieser groben Vorprüfung seien hohe Anforderungen, wie der Ausschluss der Veränderung der standörtlichen Verhältnisse herausgekommen, welche in die weitere Planung einbezogen werden müssten. Anhand der detaillierteren Planung werde die FFH-Vorpfung vertieft und konkretisiert. Das Ziel sei die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen.

 

Im Vorgriff auf die archäologische Untersuchungen wurden die Brutvögel sowie die Feldhamster untersucht. Dies sei keine abschließende Artenschutzprüfung gewesen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde diese nicht nur die Flächen begutachtet, die für eine Wohngebiet Entwicklung vorgesehenen seien, sondern es würde auch das Naturschutzgebiet mitbetrachtet werden. Es gäbe keine für die Herstellung der Artenschutzverträglichkeit notwendige vollstände Erfassung der Arten im Naturschutzgebiet.

 

Es werde ein Verkehrskonzept erarbeite, wie das neue Gebiet in die Verkehrssysteme eingebunden werden könne.

 

Die Kostenübersicht wurde in Form einer groben Schätzung vorgestellt. Mit einem ungefähren Durchschnittspreis von 200 pro m2 sei auch kostengünstiges Wohnen am Wasserkamp möglich. Das besondere bei diesem Wohngebiet sei, dass bei einer Gesamtfläche von 46 Hektar eine geringe Nettobaufläche von lediglich 21 Hektar zu erzielen sei.

 

Man habe verschiedene Themen wie Energiekonzept, Naturschutz, Umgang mit Wasser und Mobilität vor sich, welche angegangen werden müssten. Der vorgeschlagene Schlüssel sei abgeleitet aus dem Wohnraumbedarf. Die 600 Wohneinheiten seien grob über die Fläche gerechnet.

 

Dies sei der seitens der Stadtverwaltung erarbeitete Vorschlag um in die weitere Gebietsentwicklung zu gehen. Angesichts der sehr konfliktträchtigen Lage wurde vorgeschlagen nicht nur die Standardbeteiligung im Bebauungsverfahren durchzuführen, sondern darüber hinaus weitere Formate zu wählen, um die Möglichkeit zu eröffnen sich aktiv in den Entwurfsprozess zu dem Gebiet einbringen zu können. Man wolle eine gemeinsame Entwicklung ermöglichen, um am Ende ein gutes Ergebnis für alle Seiten zu erzielen.

 

Frau König erörterte, dass der Ortsrat Itzum-Marienburg in seiner Sitzung am 03.09.2019 sehr kontrovers über die Fragen und Belange des Wasserkamps diskutiert habe. Es sei unbestritten, dass Wohnraum benötigt werde. Im Ortsrat sei ein Meinungsbild erstellt worden, in dem sich 7 Ortsratsmitglieder gegen und 4 für eine Bebauung des Wasserkamps ausgesprochen hätten.

 

Herr Räbiger halte es für ungewöhnlich, dass der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan in einem Verfahren verabschiedet werden sollen. Frau Brouer erläuterte, dass die gleichzeitige Aufstellung nichts Ungewöhnliches sei. Hier sei eher die Größe des Bebauungsplans unüblich, jedoch würde die Aufspaltung in einzelne Etappenr diese Gebietsentwicklung aufgrund der bereits dargestellten Thematik des Artenschutz keinen Sinn machen.

 

Weiterhin wollte er wissen warum sich nicht, wie sonst üblich, bei der Planung eines Einkaufszentrum in dieser Größe mit der Einzelhandelsentwicklung befasst werde. Er vermisse die Beschäftigung mit einem Einzelhandelskonzept.

Frau Brouer erörterte, dass die Thematik im Rahmen der Verkehrsuntersuchung betrachtet worden sei. Ein Einkaufsbereich erzeuge enormes Verkehrspotential. Man sehe das Thema Einzelhandel im Bereich Wasserkamp momentan sehr zurückhaltenden und wolle eher die Entwicklung am Marienburger Platz stärken. Frau Döring ergänzte, dass nicht vorgesehen sein ein eindimensionales Wohngebiet zu planen, sondern man sei damit befasst sich mit den verschiedene Wohnbedürfnisse und Nutzungen zu beschäftigen

 

Es erschließe sich Herrn Räbiger nicht, warum der Wasserkamp angesichts des innerhalb des gesamten Stadtgebietes vorliegenden Wohnbaupotentiale angefasst werden müsse. Frau Brouer sagte, dass es, wie bereits dargestellt, ein klares Defizit bezüglich der Wohnbaupotentiale Ein- und Zweifamilienhäuser und dem Sozialen Wohnungsbau be. Man müsse von der Gesamtzahl Wohneinheiten wegkommen und schauen welche Qualitäten abgedeckt seien und welche nicht. Diese beiden müssten abgeleitet vom Wohnraumbedarfsprognose im Wasserkamp abgebildet werden. Frau Döringgte hinzu, dass man nur drei Entwicklungspotentiale selber in der Hand habe, bei allen anderen sei man von anderen Grundstückseigentümern abhängig.

 

Er erkundigte sich warum im Bereich des Südfriedhofs keine Pufferzone zu Naturschutzgebiet eingeräumt werde. Frau Brouer stellte dar, dass die Fläche bereits aufgrund der topographischen Verhältnisse und des Bewuchses anders zu beurteilen sei. Vermutlich werde am Ende auch dort eine Pufferzone eingeräumt werde, damit das Naturschutzgebiet entsprechend geschützt wird.

 

Die Bevölkerungsentwicklung zeige einen eindeutigen Bevölkerungsverlust, somit sehe Herr Räbiger kein Bedarfspotential für die Entwicklung des Wasserkamps. Frau Brouer stellte dar, das anhand des Wohnraumbedarfskonzept der Bedarf der nächsten 5 Jahre ableitet werdennne. Der Bedarf läge vor und man müsse auf die derzeitige Situation reagieren. Man habe einen Trend in die Stadt.

Herr Kriesinger unterstütze die Argumentation der Verwaltung und stellte dar, dass seine Fraktion unter dem Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung einer Bebauung am Wasserkamp zustimme. Man müsse der verschärften Situation auf dem Wohnungsmarkt Rechnung tragen. Ein wichtiger Aspekt sei eine ordentliche Durchmischung. Er begrüße das 20 % Zieler den Sozialen Wohnungsbau.

 

Frau Reuß vermisse den Ansatz von kreativen Lösungen und glaube nicht, dass es keine Alternative zum Wasserkamp gäbe. Der Hauptgrund gegen die Bebauung des Wasserkamps sei ihrer Meinung nach die Auswirkungen auf die Marienburger Straße. Sie vermisse in der Vorlage die Auswirkungen durch den zusätzlichen Lärm sowie die Kosten zur Aufstellung eines Lärmgutachtens. Frau Döring wies die mangelnde Kreativität zurück. Es wurden diverse Ansätze geprüft. Es mangle jedoch an Angeboten. Aquate Alternativen gäbe es nicht.

 

Herr Köhler stellte die Anregungen des BUND da und wies darauf hin, dass die Lebensräume empfindlich auf die Einbringung von Nährstoffen reagieren würden. Diese könnten veränderte oder möglichweise irreversibel beschädigt werden. In diesem Zusammenhang hob er einegliche Gefahr der Einführung weiterer hrstoffe durch in dem Wohngebiet beheimateten Haustiere hervor. Er erachtete es als wichtig, das man diesen Einflussfaktor Haustiere in den Griff bekäme und erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach dem vorgesehenen Schutzstreifen. Frau Döring erörterte, dass die Pufferzone dazu diene das Freizeitverhalten so zu lenken, dass die Menschen nicht ins Naturschutzgebiet ausweichen würden. Man gehe jedoch davon aus, dass die Anwohner*innen sich entsprechend der Naturschutzverordnung verhalten würden.

 

Frau Phillips wies darauf hin, dass innerhalb des Ortsrates Marienburger Höhe/ Galgenberg kein Meinungsbild hergestellt wurde. Es habe eine lebhafte Diskussion gegeben, in welcher sich herauskristalliert habe, dass sich die überwiegende Zahl der Ortsratsmitglieder gegen eine Bebauung ausgesprochen habe.

 

Herr Kittel erkundigte sich nach Art und Kosten der Ausgleichsflächen und ob hier die Thematik des Flächenpools in diesem Projekt zum Tragen käme. Frau Brouer erläuterte, dass die Umwandlung der direkt angrenzende Ackerflächen ein enormes Potential an Flächenausgleich bieten würden. Die Kosten seien zunächst nur Annahmen. Beim Flächenpool sei man in der Entwicklung.

 

Herr Calvanico erörterte, dass die CDU-Fraktion des Ortsrats Marienburger Höhe die Bebauung am Wasserkamp befürwortet und den Wunsch die Marienburger Straße attraktiver zu gestalten unterstütze.

 

Herr Dr. Gall unterstrich den großen Druck auf den Wohnungsmarkt. Hildesheim bräuchte den Wohnraum.

 

Herr Wodsack erinnerte daran, dass man sich intensiv mit der Thematik des Wohnraumversorgungskonzeptes beschäftigt habe. Der Wohnraumbedarf läge vor und es gäbe keine vergleichbaren Flächen. Er begrüßte den Vorschlag der Verwaltung.

 

Frau Cappelmann habe das Gefühl man spreche von zwei verschiedenen Wohlen der Allgemeinheit. Herr Laske wies darauf hin, dass es keine Spaltung innerhalb der Gesellschaft gebenrfe.

 

Herr Weiß fasste zusammen, dass alle Argumente ausgetauscht seien. Der Bedarf läge vor und müsse gedeckt werden.

 

Frau Zink-Tänzer sei der Meinung, dass alle Argumente ausgetauscht wurden. Aufgrund dessen erschließe es sich ihr nicht, warum die Entscheidung verschoben werden solle. Herr Kriesinger schloss sich der Kritik seiner Vorredner an. Auch ihm sei nicht klar, wie man nach so vielen Wochen Wasserkamp-Thematik noch keine in der Fraktion abgestimmte Meinung haben könne.

 

Herr Hansen beantragte aufgrund der komplexen Thematik das Thema auf die nächste Sitzung zu vertagen.


Beschluss:

 

Die Vorlage wurde als unbehandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich

 

9 Ja-Stimmen  1 Nein-Stimme       1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019_11_06_01_StEBA_2OR_TOP_04_Wasserkamp (2117 KB)      
Seitenanfang