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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Neuhäuser liest die Antwort von Herrn Oberbürgermeister Dr. Meyer auf eine Anfrage der SPD-Fraktion vor. Aus dieser geht hervor, dass das auf der Paintballanlage aufgestellte Flugzeug keine bauliche Anlage darstelle und somit nicht unter den Geltungsbereich der NBauO falle.
Herr Heims sagt, dass sich die Stadt klarmachen müsse, bestimmte Anforderungen müssen eingehalten werden, sobald sich Leute in einem Objekt befänden. In Bezug auf die Lautstärtke sei die Betriebsgenehmigung grenzwertig eingehalten. Allerdings sei häufig die Musik zu laut, gerade in den Abendstunden. Es müsse sichergestellt werden, dass sich alle an die Betreibsgenehmigung hielten.
Herr Köhn vertritt die Meinung, die Aussage, das Fluzeug stelle keine bauliche Anlage dar, sei falsch. Ferner sagt er, dass zunächst vorgegeben war, man dürfe nur auf holzbeplankte Gegenstände schießen. Des Weiteren plane Jim und Jimmys einen Onlineshop. Es wird gefragt, ob das erlaubt sei. Es dürfe nämlich nur mit bereitgestellten Markierern geschossen werden.
Frau Angermann fragt hier nach den Jugendschutzbestimmungen. Der Zugang dürfe nur für Personen über 18 Jahren gestattet sein. Das Ordnungsamt solle dieses kontrollieren.
Herr Köhn möchte, dass der Ortsrat einen Antrag stellt, die Stadt Hildesheim möge das Jim und Jimmys sowohl aus Gründen des Jugendschutzes und aus Gründen des Baurechtes kontrollieren.
d aus Gründen des Baurechtes kontrollieren.
Beschluss:
Die Stadt Hildesheim wird aufgefordert, das Jim und Jimmys aus jugendschurtzrechtlicher und baurechtlicher SIcht zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig