Stadt Hildesheim

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Auszug - Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Hildesheim  

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
19/282 Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sauer, Sylvia
Federführend:Stabsstelle Digitalisierung Beteiligt:11.3 Recht und Datenschutz
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einführend berichteten zunächst Frau Sauer und sodann Herr Richter mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentationen über die Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Hildesheim.

 

Frau Höhler erkundigte sich, ob in der Planung für das Jahr 2021 auch die beiden städt. Realschulen berücksichtigt würden, und ob der Ausschuss regelmäßig über den Fortschritt der Digitalisierung an den einzelnen Schulen informiert werde. Sie befürchte eine sehr unterschiedliche Entwicklung der verschiedenen Schulen.

 

Frau Sauer verwies auf die Anlage 3 zur Vorlage, aus der hervorginge, an welchen Schulen die Schwerpunkte gesetzt worden seien. Für die Renataschule sei die Planungsphase für das Jahr 2020, für die Realschule Himmelsthür für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die politischen Gremien seien jährliche Berichte über den Fortschritt der Umsetzung vorgesehen.

 

Herr Kriesinger bewertete die Vorlage als aussagekräftig und plausibel und hinterfragte die vorgesehene gleichmäßige Verteilung der Ersatzbeschaffungen von Beginn an. Herr Richter bekräftigte dies als eine bewusste Steuerung.

 

Frau Dr. Wendt erkundigte sich nach evtl. Fortbildungen oder auch Richtlinien für das Lehrpersonal zur Erstellung der Medienkonzepte. Herr Richter empfahl, sich über den Stand der Medienentwicklungskonzepte regelmäßig informieren zu lassen. Als Hilfsmittel für die Erstellung der Medienkonzepte gebe es den Orientierungsrahmen des Landes mit entspr. Beispielen und der Beschreibung der generellen Anforderungen. In der breiten Fläche ließen sich auch Mustervorschläge für Medienbildungskonzepte finden. Anforderung sei allerdings deren vollständig eigenständige Erstellung.

 

Herr Wodsack fragte nach, ob der an diesem Tag in Hildesheim eröffnete Bildungscampus mit aktiven Tafeln, Beamern usw. als mgl. Vorbild für ein solches Konzept angelegt worden sei oder angesehen werden könne.

 

Frau Sauer antwortete, dass der Bildungscampus nicht als "Blaupause" für die zukünftige Digitalisierung der Schulen geplant worden, sondern parallel zum Digitalpakt entstanden sei. In Bezug auf die Breitbandanbindung seien dort aber Voraussetzungen geschaffen worden. Die Schulleitungen seien über eine Schulleiterkonferenz auch mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) zur unterstützenden Medienberatung in Kontakt gebracht worden. Im Laufe des bisherigen Abstimmungsprozesses habe sich bei den verschiedenen Schulen ein ähnlicher Bedarf herausgestellt. Auch die sich über Sponsoring ergebenden Möglichkeiten sollten weiterhin durch Schulen genutzt werden können.

 

Herr Kriegel erkundigte sich nach den Mindestvoraussetzungen für einzusetzende private Endgeräte. Herr Richter erläuterte, dass es sich hier voraussichtlich nicht um ein "bring", sondern um ein "get your own device" handeln werde, um eine völlig heterogene Hardware-Landschaft in den Schulen zu vermeiden. Für die Anschaffung von Geräten müssten daher entspr. Vorgaben gemacht werden. Dabei müsse die Sozialverträglichkeit berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß ginge die Tendenz dabei in Richtung von iPads. Es werde überlegt, für mobile Endgeräte in Schulen ein sog. "mobile device management" mit Blick auf die iPad-Nutzung anzuschaffen. Im Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen werde überlegt, digitale Endgeräte als Lernmittel zu deklarieren. Damit unterlägen sie der Ausstattungspflicht durch die Eltern, und es wären damit auch strukturelle Vorgaben für alle Schulen denkbar.

 

Frau Sauer ergänzte, dass bei der Software darauf geachtet werden solle, dass diese hardwareunabhängig liefe. In Zukunft müsse man sich auch mit Cloud-Lösungen und zentralisierten Server-Lösungen auseinandersetzen. In Hannover habe sich die Möglichkeit der monatlichen Miete von Geräten etabliert.

 

Frau Höhler erkundigte sich - unabhängig von einem möglichen Mietsystem - nach Möglichkeiten zur Unterstützung finanzschwacher Eltern bei der Anschaffung von Geräten. Frau Sauer erklärte, dass dafür bisher keine Mittel vorgesehen seien.

 

Frau Busche erkundigte sich nach evtl. weiteren Miet- oder Leasing-Optionen. Herr Richter bestätigte, dass es dafür eine Reihe von Anbietern gebe, die auch einen sozialen Ausgleich vorsähen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Calvanico erläuterte Herr Richter, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten eher gering ausfallen würden, da die anzuschaffenden Geräte mit verbundener Garantieleistung erworben werden sollten und weil bei gut erhaltenen Geräten mit weniger mutwilliger Zerstörung zu rechnen sei. Hinzukomme der sog. "first level support".

 

Herr Spitzer fasste zusammen, dass das Thema "Digitalisierung der Schulen" eine Pflichtaufgabe sei, für deren Aufbau zunächst ein Zeitfenster von 5 Jahren bestehe. Damit ende die Förderperiode. Die Verwaltung habe überlegt, wie dieser hochanspruchsvolle Auftrag funktional, aber zugleich wirtschaftlich erfüllt werden könne. Die Antworten seien in dieser Sitzung vorgestellt worden. Bei dem Thema "Glasfaser" werde konsequent auf die gegenwärtigen hochsubventionierten Aktivitäten zurückgegriffen, es würden alternative Versorgungsmöglichkeiten pilotiert, und bei dem Thema "Endgeräte" werde konsequent auf Standardisierung gesetzt. Bei dem Thema "Support und Beschaffung" werde Frau Klemme darstellen, dass in einem gesonderten Projekt alle Möglichkeiten untersucht und nach Wirtschaftlichkeitsaspekten bewertet würden. Skaleneffekte seien dadurch zu erzielen, dass man den Support und die Administration gemeinsam realisiere und die Endgeräte gemeinsam großbeschaffe. Es werde noch ein gesondertes Pilotprojekt geben, bei dem eine Umstellung auf alternative Wege der Digitalisierung untersucht werde. Es werde das Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit und Transparenz hergestellt.

 

Herr Wodsack fragte nach, ob ein zeitlicher Druck bestehe, in dieser Sitzung einen Beschluss zur Vorlage fassen zu müssen. Frau Sauer verwies auf die Verabschiedung der Landesförderrichtlinie und die Freischaltung des Beantragungs-Portals sowie auf die anstehenden Haushaltsberatungen. Herr Spitzer ergänzte, dass der Beschlussvorschlag Nr. 3 die Möglichkeit eröffne, von Jahr zu Jahr über die Ausbau- und Finanzplanung neu entscheiden zu können. Als Grundlage dafür werde ein jährlicher Bericht erfolgen. Das Förderfenster sei eröffnet, und der Zeitraum von 5 Jahren sei sehr knapp bemessen und müsse effektiv genutzt werden. Frau Busche schlug vor, die Angelegenheit "als behandelt" in die Fraktionen zu verweisen. Herr Wodsack fragte nach, ob eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates auch noch nach den Herbstferien möglich sei. Frau Sauer bestätigte dies, wies aber auf einen hohen Zeitdruck insb. für die weitere Koordination hin. Herr Wodsack betonte, dass der Vorbehaltsbeschluss für die notw. Stellen sowohl im Fachausschuss als auch im Finanzausschuss bereits gefasst worden sei. Frau Busche unterbrach die Sitzung für einige Minuten und ließ nach dieser Unterbrechung über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

1. Der Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Hildesheim wird als Grundlage für die weitere Finanzplanung und die Ausarbeitung des Organisationskonzeptes für den Support der Schul-IT beschlossen. Auf der Basis dieses Planes soll die begonnene inter­kommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim fortgeführt und vertieft werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Medienentwicklungsplan umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung einzuarbeiten. Für den Haushalt 2020 ergibt sich die aktuelle Investitionsplanung aus der Anlage 3 zu dieser Vorlage.

 

3. Die Verwaltung wird den Rat jährlich über den Stand der Umsetzung und die Aktuali­sierung der Ausbauplanung berichten sowie die daraus resultierende Anpassung der Investitionsplanung vorstellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ausschuss für Schule/Bildung und Sport: einstimmig

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht MEP Frau Sauer (282 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bericht MEP Richter (1897 KB)      
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