Stadt Hildesheim

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Auszug - Sachstand zur Anfrage der normierten baulichen Nutzungsart(en) des Johannisbades  

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Van der Valk Hotel, Saal Wollenweber1
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 4
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Brummer führte aus, dass das Jobad nicht im Bereich eines Bebauungsplans liege. Kleine gastronomische Entwicklungen seien genehmigungsfrei. Natürlich müsse sich aber jede Gastronomie an die geltenden Lärmschutzvorschriften halten, egal, ob eine Gaststätte in geschlossenen Räumen untergebracht sei, einen Biergarten beinhalte oder sich im Jobad befinde.

 

Aufgrund der zahlreichen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über zu starken Lärm verlange die Verwaltung künftig von dem Veranstalter, die Technik von Sachverständigen einpegeln zu lassen, damit die rechtlich zulässige Schallimmission nach 22 Uhr unter 55 dBA liege. Nicht vorherzusagen seien allerdings im Einzelfall die schallbezogenen Auswirkungen von Windrichtungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bettels erläuterte Herr Dr. Brummer, dass der Veranstalter dazu verpflichtet sei, sich bei zu erwartenden größeren Veranstaltungen an die Stadt zu wenden. Diese prüfe dann, ob die Einpegelung im Einzelfall erforderlich sei. Bei Verbindung mit Alkoholausschank sei eine Gaststättenkonzession erforderlich, diese werde unbefristet erteilt.


 


 

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