Stadt Hildesheim

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Auszug - Anpassung des Betrauungsaktes (Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Hildesheim Marketing GmbH  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
16/315 Anpassung des Betrauungsaktes (Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Hildesheim Marketing GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ohlendorf, Martin
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Punkt ergab sich kein besonderer Diskussionsbedarf.


Beschluss:

 

1.)Der Rat der Stadt Hildesheim ändert den Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH hinsichtlich der Rechtsgrundlagen wie folgt:

 

„Betrauungsakt

(Verwaltungsakt / Zuwendungsbescheid) der Stadt Hildesheim für die Hildesheim Marketing GmbH auf der Grundlage der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABI. EU Nr. L 312/47 vom 29. November 2005) und des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Aus-gleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L7/3 vom 11. Januar 2012)  Freistellungsbeschluss -und des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden (2005/C 297/04, ABI. EU Nr. C 297/4 vom 29. November 2005)

 

- des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L7/3) und

 

- der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Euro­päischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allge­meinem wirtschaftlichem Interesse" (2012/C 8/02, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie

 

- der Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen" (2012/C 8/03, ABl. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15)."

 

2.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 3 Abs. 1 wie folgt aktua­lisiert:

 

„In den auf das Geschäftsjahr 2015 folgenden Geschäftsjahren beträgt der Gesamtbetrag der Festbetragseinlagen jeweils 680.000 € 775.000 € soweit nicht für diese Geschäftsjahre bis zum 31.12.2015 eine Neuregelung der Einlageverpflichtung erfolgt. Die variable Einlage wird von je 15% der Festbetragseinlagen I bis IV auf je 13,5% reduziert."

 

3.)Der Betrauungsakt der Hildesheim Marketing GmbH wird in § 4 Abs. 1 wie folgt ergänzt:

 

„Die Ausgleichszahlungen sind als Einlage auf das Eigenkapital zu leisten. Die Zuwen­dungen erfolgen unabhängig von der Ausführung bestimmter Aufgaben. Ein Leistungs­austausch findet nicht statt. Die Zuwendungen dienen ausschließlich dazu, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die mit dem Betrauungsakt übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dürfen ausschließlich und vollständig für die vereinbarten Aufgaben und in allgemei-nem wirtschaftlichem Interesse verwendet werden."

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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