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Auszug - Bebauungsplan HM/OS 139 "Bei Vier Linden" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung   

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 17
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
16/325 Bebauungsplan HM/OS 139 "Bei Vier Linden"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër erläuterte die Vorlage mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentation.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kriesinger erklärte Frau Brouër, dass das Regenrückhaltebecken als technisches Bauwerk möglichst ansprechend in das Landschaftsbild der Innerste-Aue integriert werden solle. Herr Dr. Kumme wies ergänzend darauf hin, dass die Fläche nicht zugänglich sei.

 

Frau Burgdorf regte an, eine Dauerwasserfläche anzulegen. Herr Habenicht bat darum, diese Anregung im Rahmen der öffentlichen Auslegung in das Verfahren einzubringen.

 

Am 04.12.2013 hatte der Ausschuss die öffentliche Auslegung des B'plans HM/OS 139 "Bei Vier Linden" bereits beschlossen. Dazu wurden der Ortsrat Moritzberg/Bockfeld am 26.11.2013, der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt am 27.11.2013 und der Ortsrat Ochtersum am 04.12.2013 angehört. Es sollte geprüft werden, ob aufgrund der vorgenommenen Änderungen zum erneuten Auslegungsbeschluss die 2013 bereits angehörten Ortsräte nochmal anzuhören sind.

 

Anmerkung der Protokollführerin: Der Aufstellungsbeschluss des B'plans HW/OS 311 "Innerste-Aue", der den B'plan HM/OS 139 "Bei Vier Linden" umfasst, wurde im Verwaltungsausschuss am 07.12.2009 gefasst. Dazu wurde der Ortsrat Ochtersum am 16.09.2009 angehört. Die Ortsräte Moritzberg/Bockfeld und Stadtmitte/Neustadt bestanden zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Um allen 2013 bestehenden 3 betroffenen Ortsräten Genüge zu tun, wurden diese dann ausnahmsweise erst zum Auslegungsbeschluss (im Fall des Ortsrats Ochtersum nochmal) beteiligt. Gem. § 29 Absatz 2 der Hauptsatzung werden die Orsräte spätestens vor dem Auslegungsbeschluss angehört, üblicherweise aber bereits zum Aufstellungsbeschluss. Die Grundlage des Bebauungsplans, ein Sondergebiet für Verkaufsfläche schaffen zu wollen, ist nicht berührt worden, verändert worden sind gegenüber dem Entwurf von 2013 lediglich Details. Darum sind nach Ansicht der Verwaltung die Ortsräte nicht zwingend noch einmal anzuhören.

 

Herr Habenicht erklärte auf entspr. Nachfrage, dass für eine Zuwegung über einen Kreisel kein ausreichender Platz vorhanden sei. Frau Brouër beatwortete weitere Fragen zur geplanten Verkehrsführung.


Beschluss:

 

Die Stellungnahmen des VCD, der EVI und der SEHi sowie der IHK und der Polizei­inspektion Hildesheim werden entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung berück­sichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HM/OS 139 “Bei Vier Linden“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auslegung 2016 HMOS 139 (836 KB)      
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