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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Anhörung des Ortsbürgermeisters gem. § 182 NKomVG | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Moritzberg mit Phoenixgelände" Städtebauliche Neuordnung "Nördliche Pappelallee" | 20/335 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Es soll statt des Gutachterverfahrens ein Planungsbüro oder eine Planungsgemeinschaft mit einem dialogorientierten Entwurfsprozess beauftragt werden. Dieser Entwurf wird als Grundlage des im Anschluss durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens dienen.
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28.10.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorlage wird im nächsten StEBA behandelt.
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11.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Es soll statt des Gutachterverfahrens ein Planungsbüro oder eine Planungsgemeinschaft mit einem dialogorientierten Entwurfsprozess beauftragt werden. Dieser Entwurf werde als Grundlage des im Anschluss durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens dienen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
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16.11.2020 - Verwaltungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen - 1. Baumfällliste | 20/328 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Anhörung zum Haushalt 2021/2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Verwendung von Ortsratsmitteln | ||||||||||||||||||||||||||||||||