Auf Antrag vergibt die Stadt Hildesheim Zuschüsse zu kulturellen Projektvorhaben im Stadtgebiet. Derzeit stehen Fördermittel für Veranstaltungen und Projekte sowie für investive Maßnahmen zur Verfügung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen und zur Antragstellung.
In der Projektförderung werden kulturelle Projekte und Veranstaltungen aller Sparten gefördert. Sie richtet sich an professionelle Kulturschaffende und freie Kultureinrichtungen aller Sparten und umfasst auch Projekte der kulturellen Bildung und der Soziokultur.
Antragsfrist für die Projektförderung ist der 31. Dezember des Vorjahres.
Die Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres. Die bewilligten Zuschüsse sind jedoch erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushaltes der Stadt Hildesheim rechtswirksam. Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt werden. Der Projektzeitraum darf in der Regel ein Jahr nicht überschreiten.
Für den Antrag sind folgende Formulare zu verwenden:
Förderantrag und Kosten und Finanzierung
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind per E-Mail an M.Becker@stadt-hildesheim.de bei der Stabsstelle für Kultur und Stiftungen einzureichen. Für die Einhaltung der Abgabefrist gilt das Eingangsdatum Ihrer E-Mail. Den unterschriebenen Formularen sind die geforderten Unterlagen (ausführliche Projektbeschreibung und Selbstdarstellung, etc.) beizufügen.
Verwendungsnachweis
Das Formular "Kosten und Finanzierung" ist auch für die Erstellung des Verwendungsnachweises sowie für die Anmeldung etwaiger Veränderungen zu nutzen. Dazu sind die Positionen des ursprünglichen Kosten- und Finanzierungsplans zu verwenden.
Die Stadt Hildesheim vergibt auf Antrag Zuschüsse zu investiven Maßnahmen im Kulturbereich.
Gefördert werden notwendige Investitionen an Gebäuden und Außenanlagen sowie investive Beschaffungen (auch digitaler Güter) ab einem Mindest-Anschaffungswert von 1.000,- € (netto).
Einzelne Beschaffungen dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zu einer Gesamtsumme addiert werden.
Die ausschlaggebenden Kriterien und Regelungen für die zu beantragende Maßnahme entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Die Förderung soll 75% der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, in begründeten Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.
Antragsberechtigt sind professionelle Kultureinrichtungen, -vereine und -gruppierungen sowie Einrichtungen und Vereine der kulturellen Bildung mit Sitz in Hildesheim, dazu langjähriger Vorerfahrung, einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen kulturellen Angebot und einer nachhaltigen Ausrichtung.
Antragsfrist für die investive Förderung ist der 30. März jeden Jahres.
Die Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt im zweiten Quartal des Jahres. Die bewilligten Zuschüsse sind jedoch erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushaltes der Stadt Hildesheim rechtswirksam. Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt werden.
Der unterschriebene Antrag mit kurzer Selbstdarstellung sowie Aufschlüsselung der Kosten und weiterer Förderer ist per E-Mail an M.Becker@stadt-hildesheim.de bei der Stabsstelle für Kultur und Stiftungen einzureichen.
Für die Einhaltung der Abgabefrist gilt das Eingangsdatum Ihrer E-Mail.
Verwendungsnachweis
Für den Verwendungsnachweis ist folgendes Formular zu verwenden:
Vordruck Verwendungsnachweis
Mit der Friedrich Weinhagen Stiftung betreut die Stadt eine selbstständige Stiftung zur Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalschutz. Informationen zu Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der Friedrich Weinhagen Stiftung.
Maike Becker | |
Amt / Bereich Stabsstelle für Kultur und Stiftungen PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4023 E-Mail: M.Becker@stadt-hildesheim.de |
Stabsstelle für Kultur und Stiftungen | |
PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4022 Telefax: 05121 301-4030 E-Mail: kulturbuero@stadt-hildesheim.de | Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr |