Baumschutz - Geschützte Landschaftsbestandteile
Bäume, Hecken, Wasserläufe und andere Landschaftsbestandteile können als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden, wenn sie zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen, das Kleinklima verbessern, schädliche Einwirkungen abwehren oder das Orts- und Landschaftsbild beleben oder gliedern.
In der Stadt Hildesheim hat der Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau mit der sogenannten Baumschutzsatzung eine solche Unterschutzstellung vorgenommen. Diese Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen untersagt bestimmte Handlungen, die die geschützten Landschaftsbestandteile schädigen, gefährden oder verändern. Die Umsetzung der Satzung obliegt dem Bereich Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz bei dem auch Befreiungsanträge aus der Satzung gestellt werden können.
Baum des Jahres
Um das Wissen über den jeweiligen "Baum des Jahres" zu vertiefen, bzw. diesen in unserer Umgebung bekannter zu machen haben wir für Sie Plakate mit Texten und Fotos unserer "Hildesheimer Bäume" erstellt.
Baumpaten "Wir brauchen unsere Bäume - unsere Bäume brauchen uns" so heißt ein Faltblatt und unter diesem Motto können Sie aktiv werden und eine Baumpatenschaft - auch gern für eine Grünfläche - übernehmen.
Martina Bertram | |
StabsstellenleitungAmt / Bereich 66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung › 66.4.1 Grünflächenplanung und -neubau Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3620 E-Mail: m.bertram@stadt-hildesheim.de |
66.01 Stabsstelle Grünflächenplanung und -neubau | |
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