Stadt Hildesheim

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Naturdenkmäler

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, können zu Naturdenkmälern erklärt werden.  

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten.

Naturdenkmäler werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt.

Im Bereich der Stadt Hildesheim gibt es zur Zeit 34 Bäume, 2 Findlinge und das Amphibienbiotop in Ochtersum, die als Naturdenkmal besonders geschützt sind.

Die Naturdenkmalverordnungen mit einer Auflistung der einzelnen Naturdenkmäler können über den Link heruntergeladen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

Für den Bereich der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte an:

Frau Imbrock
05121 301-3165
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